1. Wer kann Mitglied der Genossenschaft werden?
Derzeit werden nur Mitglieder des LiNa e.V. aufgenommen, denen eine frei gewordene Wohnung, um die sie sich beworben haben, zugesagt wurde.
2. Was versteht man unter dem Eintrittsgeld?
Das Eintrittsgeld in Höhe von 100,- € ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Weitere Kosten, wie z.B. Kontoführungsgebühren, gibt es im gesamten Anlagezeitraum nicht.
3. Kann man bei LiNa wohnen, ohne Mitglied der Genossenschaft zu sein?
Das genossenschaftliche Wohnen setzt immer voraus, dass man Mitglied der Genossenschaft ist.
4. Ich würde die Genossenschaft gern unterstützen, ohne irgendwann in das Projekt einzuziehen.
Für diese Personengruppe war die investierende Mitgliedschaft gedacht, mit der man die Projektidee finanziell unterstützen kann. Zurzeit werden keine investierenden Mitglieder aufgenommen.
5. Was kostet ein Genossenschaftsanteil?
Jeder Genossenschaftsanteil beläuft sich auf 500,- €.
6. Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich erwerben, um bei LiNa wohnen zu können?
Das hängt zum einen davon ab, ob man eine frei finanzierte Wohnung beziehen kann oder ob man Anspruch auf eine geförderte Wohnung für mittlere Einkommen (Wohnberechtigungsschein B) hat. Zum anderen ist die Größe der Wohnung ausschlaggebend.
So sind für geförderte Wohnung 300,- € pro Quadratmeter Wohnfläche und für frei finanzierte Wohnungen 500,- € / qm erforderlich.
7. Ist eine Ratenzahlung zum Erwerb der Genossenschaftsanteile möglich?
Individuelle Lösungen sollen im Einzelfall ermöglicht werden. Diese werden dann im Nutzungsvertrag für die Wohnung festgeschrieben.
8. Gibt es eine Nachschusspflicht?
Auch im Fall einer Insolvenz ist eine Nachschusspflicht ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist in der Satzung unserer Genossenschaft eindeutig festgelegt.
9. Hängt mein Stimmrecht von der Anzahl meiner Genossenschaftsanteile ab?
Das Genossenschaftsrecht gibt vor, dass jeder – unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile – nur eine Stimme haben kann. Laut Satzung haben rein investierende Mitglieder kein Stimmrecht.
10. Gibt es eine Bewerberliste für die Wohnungen?
Inzwischen wurde eine Bewerberliste erforderlich, da alle Wohnungen belegt sind. In die Liste können nur Interessenten aufgenommen werden, die bereits Mitglied in LiNa e. V. sind.
11. Kann ich bei LiNa eine Eigentumswohnung erwerben?
Nein, das genossenschaftliche Wohnen ist ausschließlich auf Mietbasis möglich. Auch eine vorübergehende Untervermietung, bis man selbst einziehen möchte, ist ausgeschlossen.
12. Wie hoch liegen die Mieten im Projekt?
Die Mieten betragen für geförderte Wohnungen 6,95 € / qm und für frei finanzierte 8,70 € / qm. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser erheblich geringer als üblich sind, da das Projekt im Passivhausstandard gebaut wurde.
LiNa – Leben – in Nachbarschaft eG
Hennewiger Weg 13 – 15
45721 Haltern am See
Tel: Büro der Genossenschaft 02364 / 5053900 (AB), alternativ: 0151 / 28856360
Homepage: www.lina-haltern.de
E-Mail: info@lina-haltern.de