27. Klimaschutzsiedlung NRW

Termine für Interessierte an LiNa e. V. und LiNa eG:

Haben Sie Interesse an unserem Verein oder unserer Genossenschaft und haben weiteren Informationsbedarf?
Dann besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen und unseren offenen Stammtisch


Jeweils am 2. Dienstag im Monat um 18:30 Uhr
im Gemeinschaftsraum des neuen LiNa-Hauses
Haltern am See Hennewiger Weg 13-15

Sie können uns auch per Telefon oder per Mail kontaktieren.
Tel. 02364 5053900

info@lina-haltern.de
vorstand-genossenschaft@lina-haltern.de

Das Genossenschaftsprinzip

Genossenschafts-

prinzip

 

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Über uns

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uns

 

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Wohnen im Projekt

Wohnen im

Projekt

 

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Genossenschaftsmitglieder sind Eigentümer, Mieter und Vermieter zugleich

Wer eine Wohnung im LiNa – Projekt bezieht, schließt mit der Genossenschaft keinen Mietvertrag, sondern einen Nutzungsvertrag.

Im Nutzungsvertrag wird u. a. geregelt, wie viele Pflichtanteile (Genossenschaftsanteile) der oder die Bezieher der Wohnung in die Genossenschaft einbringen müssen.

Die notwendige Anzahl an Pflichtanteilen hängt zum einen davon ab, ob man eine frei finanzierte Wohnung beziehen möchte oder ob man Anspruch auf eine geförderte Wohnung für mittlere Einkommen (Wohnberechtigungsschein B) hat. Zum anderen ist sie von der Größe der Wohnung abhängig.

So sind für geförderte Wohnungen 300,- € pro Quadratmeter Wohnfläche und für frei finanzierte Wohnungen 500,- € pro Quadratmeter erforderlich.

Die Einzelheiten werden mit den künftigen Wohnungsnutzern im Nutzungsvertrag vereinbart.

Das eingebrachte Kapital aller Genossenschaftsmitglieder bildet den Eigenkapitalstock, der für eine Baufinanzierung erforderlich ist. Beim Auszug werden die Pflichtanteile vom Nachmieter übernommen und zurückgezahlt.

Sie können jedoch auch als Investition (freiwillige Anteile) in der Genossenschaft bleiben und sogar vererbt werden.

Im Nutzungsvertrag sind auch die Nutzungspreise festgelegt:

Geförderte Wohnungen für WSB B: 6,95 € Kaltmiete / qm

Frei finanzierte Wohnungen: 8,70 € Kaltmiete / qm

Ein Hinweis:

Die maximal zulässige Größe bei sozial gefördertem Wohnraum beträgt

für eine Person 47 qm,

für zwei Personen 62 qm.

 

Wir danken für die Unterstützung durch:

 

 

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