27. Klimaschutzsiedlung NRW

Termine für Interessierte an LiNa e. V. und LiNa eG:

Haben Sie Interesse an unserem Verein oder unserer Genossenschaft und haben weiteren Informationsbedarf?
Dann besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen und unseren offenen Stammtisch


Jeweils am 2. Dienstag im Monat um 18:30 Uhr
im Gemeinschaftsraum des neuen LiNa-Hauses
Haltern am See Hennewiger Weg 13-15

Sie können uns auch per Telefon oder per Mail kontaktieren.
Tel. 02364 5053900

info@lina-haltern.de
vorstand-genossenschaft@lina-haltern.de

Das Genossenschaftsprinzip

Genossenschafts-

prinzip

 

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Über uns

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uns

 

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Wohnen im Projekt

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Genossenschaftsmitglieder sind Eigentümer, Mieter und Vermieter zugleich

Info zum WBS B Info zum WBS B

Einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben 80 % aller Rentner und Ruheständler in NRW. Fast alle Interessenten sind erstaunt, wenn sie die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein B erfahren.

Wichtig ist auch der Hinweis, dass der Wohnberechtigungsschein nichts mit Wohngeld zu tun hat. Es geht nur darum, eine Wohnung zu einem günstigeren Mietpreis als bei einer frei finanzierten Wohnung zu erhalten.

Zu beachten ist ferner, dass der Gesetzgeber vorgibt, wie groß geförderte Wohnungen sein dürfen. Für Einzelpersonen dürfen sie über maximal 47 qm, für Ehepaare über 62 qm verfügen. 

Mietwohnungsbauförderung: 

LiNa eG bietet für Anspruchsberechtigte (WBS B) 6 Wohnungen für Einzelpersonen und 4 Wohnungen für Paare mit mittlerem Einkommen. 

Im Vergleich zu unseren nicht geförderten Wohnungen, bei denen der Mietpreis bei 8,70 € liegt, beträgt die Kaltmiete für die geförderten Wohnungen 6,95 € / qm. Dafür wird den Nutzern ein barrierefreies Passivhaus mit geringen Energiekosten und hohem Komfort geboten.

Damit füllt LiNa eine Marktlücke in Haltern, denn bisher wurden hier nur geförderte Wohnungen für niedrige Einkommen gebaut.

Ein wichtiger Hinweis: 

Bei der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins spielt es keine Rolle, ob und wieviel Vermögen vorhanden ist. Bei der Berechnung, ob ein Anspruch vorliegt, werden lediglich die aus dem Vermögen erzielten Einkünfte mitberücksichtigt.

Bitte lassen Sie sich in jedem Fall von der Stadtverwaltung Haltern am See (die für uns zuständige Bewilligungsbehörde) unverbindlich beraten, da die Berechnungen kompliziert sind.

 

Wir danken für die Unterstützung durch:

 

 

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