27. Klimaschutzsiedlung NRW

Wer eine Wohnung im LiNa – Projekt bezieht, schließt mit der Genossenschaft keinen Mietvertrag, sondern einen Nutzungsvertrag.

Im Nutzungsvertrag wird u. a. geregelt, wie viele Pflichtanteile (Genossenschaftsanteile) der oder die Bezieher der Wohnung in die Genossenschaft einbringen müssen.

Die notwendige Anzahl an Pflichtanteilen hängt zum einen davon ab, ob man eine frei finanzierte Wohnung beziehen möchte oder ob man Anspruch auf eine geförderte Wohnung für mittlere Einkommen (Wohnberechtigungsschein B) hat. Zum anderen ist sie von der Größe der Wohnung abhängig.

So sind für geförderte Wohnungen 300,- € pro Quadratmeter Wohnfläche und für frei finanzierte Wohnungen 500,- € pro Quadratmeter erforderlich.

Die Einzelheiten werden mit den künftigen Wohnungsnutzern im Nutzungsvertrag vereinbart.

Das eingebrachte Kapital aller Genossenschaftsmitglieder bildet den Eigenkapitalstock, der für eine Baufinanzierung erforderlich ist. Beim Auszug werden die Pflichtanteile vom Nachmieter übernommen und zurückgezahlt.

Sie können jedoch auch als Investition (freiwillige Anteile) in der Genossenschaft bleiben und sogar vererbt werden.

Im Nutzungsvertrag sind auch die Nutzungspreise festgelegt:

Geförderte Wohnungen für WSB B: 6,95 € Kaltmiete / qm

Frei finanzierte Wohnungen: 8,70 € Kaltmiete / qm

Ein Hinweis:

Die maximal zulässige Größe bei sozial gefördertem Wohnraum beträgt

für eine Person 47 qm,

für zwei Personen 62 qm.

Das Genossenschaftsprinzip

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Über uns

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Wohnen im Projekt

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