27. Klimaschutzsiedlung NRW

Erben und Vererben

Die Genossenschaftsanteile aller Mitglieder werden als persönliches Guthaben geführt. Das bedeutet auch, dass sie problemlos vererbt werden können.

Wer Genossenschaftsanteile erbt, hat verschiedene Möglichkeiten, darüber zu verfügen:

  • Er kann beantragen, sie als sichere Geldanlage in der Genossenschaft zu belassen.  Dabei spielt vielleicht der Gedanke eine Rolle, später selbst einmal in das Wohnprojekt einzuziehen.
  • Er kann die Genossenschaftsanteile auf ein anderes Mitglied übertragen.
  • Er kann sie satzungsgemäß kündigen.